![]() |
![]() |
![]() |
![]() |
![]() |
![]() |
![]() |
![]() |
![]() |
![]() |
Wie erhalte ich eine Bezuschussung meiner Kosten?Der ausländische Leistungserbringer, unsere Kooperationspartner, hat keine Möglichkeit, die Behandlungskosten, wie in Deutschland üblich, mit ihrer gesetzlichen Krankenkasse direkt abzurechen. Die Behandlungskosten müssen daher von Ihnen am Ort der Leistungerbringung bezahlt werden. Sie können in der Regel bar, per Kreditkarte oder mit EC-Karte bezahlen. Die Erstattung erfolgt auf Grundlage Ihrer Orginalbelege in Höhe der in Deutschland gültigen Vertragssätze. Daher entstehen für Sie – wei bei einer Behandlung in Deutschland – Eigenanteile und Zuzahlungen sowie eine Verwaltungskostenpauschale in Höhe von zehn Prozent (mindestens drei Euro bis max. 50 Euro). Eine vollständige Übernahme der entstandenden Kosten schließt der Gesetzgeber aus. Sie reichen einfach den vorab bewilligten Heil- und Kostenplan unserer Kooperationspartner und die endgültige Abrechnung bei Ihrer Krankenkasse ein. Sie wird Ihnen im nachhinein den Teil des Rechungsbetrages bezuschussen, den sie auch in Deutschland bezuschusst hätte – vorausgesetzt, die Arbeiten waren als medizinisch notwendig in den eingereichten Heil- und Kostenplänen enthalten. Sie haben also im EU-Ausland bezüglich der Festzuschüsse keinerlei Nachteile. |
![]() ![]()
|